„Videoüberwachung rechtssicher umsetzen
– DSGVO–konform ohne Risiko“
Videoüberwachung ist in vielen Unternehmen sinnvoll – gleichzeitig aber einer der häufigsten Gründe für Datenschutzverstöße und Bußgelder.
Sobald Personen erkennbar sind, greifen die Vorgaben der DSGVO.
Wann ist Videoüberwachung zulässig?
• ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Diebstahlschutz)
• sie erforderlich ist
• keine überwiegenden Interessen der Betroffenen entgegenstehen
Interessenabwägung muss dokumentiert werden
Typische Fehler in der Praxis
• Kameras erfassen zu große Bereiche
• fehlende oder falsche Hinweisschilder
• zu lange Speicherung der Aufnahmen
• fehlende Dokumentation
Diese Fehler führen in der Praxis regelmäßig zu Abmahnungen und Bußgeldern.
Was Unternehmen beachten müssen
• klare Zweckfestlegung
• transparente Information (Hinweisschilder)
• kurze Speicherfristen
• technische und organisatorische Maßnahmen
• ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung und Auftragsverarbeitung prüfen (z. B. Cloud-Anbieter)
Klartext
Videoüberwachung ist erlaubt – aber nur, wenn sie korrekt umgesetzt wird.
viele Anlagen sind in der Praxis nicht DSGVO-konform eingestellt.
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Videoüberwachung:
• Prüfung bestehender Anlagen
• rechtssichere Dokumentation
• Erstellung von Hinweisschildern
• konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung