„Videoüberwachung rechtssicher umsetzen 
– DSGVO–konform ohne Risiko“

Videoüberwachung ist in vielen Unternehmen sinnvoll – gleichzeitig aber einer der häufigsten Gründe für Datenschutzverstöße und Bußgelder.

Sobald Personen erkennbar sind, greifen die Vorgaben der DSGVO.

 

Wann ist Videoüberwachung zulässig?

• ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Diebstahlschutz)
• sie erforderlich ist
• keine überwiegenden Interessen der Betroffenen entgegenstehen 

Interessenabwägung muss dokumentiert werden 

 

Typische Fehler in der Praxis

Kameras erfassen zu große Bereiche
• fehlende oder falsche Hinweisschilder
• zu lange Speicherung der Aufnahmen
• fehlende Dokumentation

Diese Fehler führen in der Praxis regelmäßig zu Abmahnungen und Bußgeldern.

 

Was Unternehmen beachten müssen

• klare Zweckfestlegung
• transparente Information (Hinweisschilder)
• kurze Speicherfristen
• technische und organisatorische Maßnahmen
• ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung und Auftragsverarbeitung prüfen                                           (z. B. Cloud-Anbieter)

 

Klartext

Videoüberwachung ist erlaubt – aber nur, wenn sie korrekt umgesetzt wird.

viele Anlagen sind in der Praxis nicht DSGVO-konform eingestellt.

 

Unser Angebot

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Videoüberwachung:

• Prüfung bestehender Anlagen
• rechtssichere Dokumentation
• Erstellung von Hinweisschildern
• konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung

👉 Jetzt unverbindlich beraten lassen

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